Auskunft über den Zulassungsbesitzer
General information
Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Competent authority
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt (LPD Wien)
Required documents
- Amtlicher Lichtbildausweis der/des Anfragenden
- Bei Vertretung: Vollmacht
Costs and fees
Für das Ansuchen
- 21 Euro
Für die Auskunftserteilung
- Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro
Legal basis
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
Last update: 12.01.2026
Responsible for the content:
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur